Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen studierte Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität in Bochum. Von 1991 bis 1993 war er studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht bei Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse. und ist seit 1996 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig, zunächst in Frankfurt/Oder, seit 1997 in Cottbus. Seit dieser Zeit ist er überwiegend im Strafrecht und Verkehrsrecht tätig.
Im Jahr 2002 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Strafrecht. Noch im selben Jahr wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Er verfügt über eine mehr als 20- jährige Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts sowie umfangreiche Prozesserfahrung in vielfach öffentlich bekannten Strafverfahren. Er hat eine Vielzahl von Angeklagten vertreten, die sich dem Vorwurf des Mordes oder versuchten Mordes ausgesetzt sahen. In allen Fällen konnte Herr Rechtsanwalt Nordhausen eine rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes oder versuchten Mordes verhindern
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